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LED der neuesten Generation

Fördermittel
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BMUB LED-Förderung für Kommunen in 2017

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Sanieren Sie Ihre Beleuchtungsanlagen mit LED-Technologie in der Innen- und Hallenbeleuchtung.

Bereits zum fünften Mal vergibt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit – BMUB in 2015 und 2016 Fördergelder für Kommunen zur Erneuerung der Beleuchtung mit LED-Technik im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative zur Reduzierung der CO2 Emissionen. 2015 und 2016 wird zum dritten Mal auch die Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung mit LED-Technologie gefördert. Das gibt Ihnen die Chance, Ihre veralteten und ineffizienten Beleuchtungsanlagen auf den neuesten Stand zu bringen und damit langfristig Energie zu sparen und die Umwelt zu entlasten. Zum ersten Mal mit der Antragstellung in zwei Folgejahren und damit die Möglichkeit einer besseren Projektplanung.

Was wird gefördert?

 LED-Leuchten in Verbindung mit dazugehörige Steuer- und Regelungstechnik für Innen- und Hallenbeleuchtung

 Die Installation durch qualifiziertes, externes Fachpersonal, wenn die Installation nicht durch eigenes Personal durchgeführt werden kann. Dies umfasst Demontage und Montagearbeiten

 LED-Austauschlampen für vorhandene Leuchten werden nicht gefördert

 Auch in 2015 wird die Straßenbeleuchtung nicht mehr gefördert

 

Wer wird gefördert?

 Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise) und Verbände, die zu 100% aus Kommunen gebildet werden und Einrichtungen des öffentlichen Rechts sind (=kommunale Antragsteller)

 Betriebe und Einrichtungen, die zu 100% in kommunaler Trägerschaft sind, sowie Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Damit sind häufig auch Stadtwerke antragsberechtigt

 Öffentliche, gemeinnützige und kirchliche Träger von Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen

 

Was sind die Förderkriterien?

 Eine CO2-Emissionsminderung von mindestens 50% gegenüber der alten Anlage

 Die förderfähigen Zuwendungen müssen mindestens 5.000 € pro Projekt betragen, das entspricht einer Mindestprojektgröße von mindestens 16.667€

 Die Beleuchtungsanlage muss zu 100 % im Eigentum des Antragstellers sein, sowie weitere 5 Jahre in dessen Eigentum verbleiben

 Mit dem Vorhaben wurde noch nicht begonnen, dies ist erst nach Eingang des Zuwendungsbescheids möglich. Dies gilt auch für ein Vergabeverfahren

 Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel ein Jahr und tritt nach Eingang des Zuwendungsbescheids in Kraft bzw. die Kommunen nennen im Antrag ein konkretes Datum für den Start des Vorhabens. Das Vorhaben muss innerhalb des Bewilligungszeitraums begonnen, durchgeführt und abgeschlossen werden

Wie wird gefördert?

Durch einen nicht rückzuzahlenden Zuschuss von 30% bei der Innen- und Hallenbeleuchtung für die gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben in der Beleuchtung

 

Um eine geeignete Projektgröße zu erreichen, können sich mehrere gleichartige antragsberechtigte Einrichtungen zusammenschließen und das Vorhaben gemeinsam durchführen.

 

 

Antragstellung

 Antragszeitraum: 01.01.2015 - 31.03.2015 und 2016

 Anträge müssen zwingend elektronisch gestellt werden, über das Förderportal des Bundes „easy-online“

 Der fertige Antrag muss anschließend zusätzlich in Papierform per Post an den PtJ gesendet werden

 

Ein vollständiger Antrag enthält:

 

 Easy-Online-Antrag im Original mit Stempel und Unterschrift

 Ein ausgefülltes, von einem Fachplaner (einer verwaltungsinternen, fachkundigen Person oder einem qualifizierten Fachbetrieb) unterschriebenes und gestempeltes Excel-Berechnungsformular

 Eine Bestätigung, dass sich die zu sanierende Anlage im Eigentum des Antragstellers befindet

Hinweis zur Kumulierbarkeit

Eine Kumulierung von Fördermitteln ist zulässig (z.B. können die KfW-Förderprogramme Nr. 208 oder 218 zur Finanzierung des kommunalen Eigenanteils in Höhe von 20% genutzt werden).

 

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